EGMR-E 3
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Band 3 enthält sämtliche Urteile aus den Jahren 1985 bis 1987
ferner die dazu gehörenden Entschädigungsurteile
Deutschsprachige Sammlung • EGMR-E 3
Herausgegeben von Erika Engel und Norbert Paul Engel
Das Buch · XX, 796 Seiten, hardcover · ISBN 978-3-88357-149-2 · 2009 · € 68,–; SFr. 108,–
Das Buch zusammen mit der CD-ROM · ISBN 978-3-88357-150-8 · 2009 · € 76,–; SFr. 120,–
Nur die CD-ROM · ISBN 978-3-88357-151-5 · 2009 · € 44,–; SFr. 70,–
Das Konzept
Verfügbarkeit der Rechtsprechung durch wörtliche Übersetzung der maßstabsetzenden Urteile unter Verwendung einer einheitlichen Terminologie. Aus den Anfangsjahren (1961 bis 1987) werden alle Urteile in die Sammlung EGMR-E aufgenommen. Danach erfolgt eine Auswahl. Auslegungsgrundsätze, die bis heute fortwirken, sind über das Stichwortverzeichnis leicht auffindbar und werden im Text zusätzlich in den Amtssprachen wiedergegeben: siehe z.B. in Bd.1 den Begriff der Konvention als „living instrument“ (1978, Fall Tyrer, S. 273) oder Grundsätze zum Beurteilungsspielraum (margin of appreciation / marge d’appréciation, 1971, Fall Ooms, De Wilde und Versyp, Belgische Landstreicher, S. 119)Begriff der Rechtsstaatlichkeit (prééminence du droit / rule of law), EGMR-E 1, S. 151, EGMR-E 2, S. 464.
Kostenfreier Zugang im Internet über www.EuGRZ.info
Die Übersetzung der in EGMR-E veröffentlichten Urteile wird gefördert durch:
das Bundesministerium der Justiz, Berlin;
die Direktion für Völkerrecht, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Bern;
das Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Bern;
das Amt für Auswärtige Angelegenheiten des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz.
Das Buch und die CD-ROM
Die Internet-Version stimmt jeweils 1 : 1 mit dem Buch und der CD-ROM überein.
Die verwendete Textfassung der EMRK
– Das Änderungsprotokoll NR.. 11 (Errichtung des ständigen Gerichtshofs ab 1998) brachte eine neue Nummerierung der Konvention für den formell-rechtlichen Teil, d.h. jetzt Art. 19 bis 59, früher Art. 19-66. – Die Nummerierung der Art. 1-18 (die materiell-rechtlichen Bestimmungen) wurde nicht verändert. – Das Protokoll NR.. 11 wurde zum Anlass genommen, eine amtlich sprachlich überarbeitete Neuübersetzung der Konvention vorzulegen (BGBl. 2002), die zwischen den deutschsprachigen Ländern abgestimmt wurde. – In EGMR-E wird für alle Übersetzungen nur diese Neufassung zugrunde gelegt. – Um eine gegenwartsorientierte Lesart der Urteile zu erleichtern, werden die korrespondieren Bestimmungen in der Neufassung in Klammern angegeben, z.B.: Gerechte Entschädigung Art. 50 (Art. 41 n.F.).
Urteilsübersetzung / Struktur
Eine ausführliche Überschrift im Inhaltsverzeichnis gewährleistet eine rasche Orientierung. Ein systematischer Vorspann im Innenteil schafft Klarheit über die Schwerpunkte der Entscheidung. Der Vorspann umfasst jeweils: – die technischen Daten (Beschwerde NR.., vollständiger Name des Falles, Fundstelle in der amtl. Sammlung); – die Angabe der relevanten Konventionsartikel; – das einschlägige innerstaatliche Recht; – das Ergebnis der Entscheidung. Komplexe Sachverhalte werden zusammengefasst, wörtliche Wiedergabe wird als Übersetzung kenntlich gemacht.
Kumulative Register im Anhang jedes Bandes
Erstmals steht für die Rechtsprechung des EGMR ein kumulatives Stichwortverzeichnis zur Verfügung. Ferner werden in jedem Band fortgeschrieben: Gesetzesregister, Richterliste, Urteils-Listen.