Folter

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Folterverbot sowie Religions- und Gewissensfreiheit im Rechtsvergleich

Schriften des Österreichischen Instituts für Menschenrechte – Franz Matscher (Hrsg.)

The Prohibition of Torture and Freedom of Religion
and of Conscience – Comparative Aspects

Band 2 der Reihe • VIII, 192 Seiten, hardcover • ISBN 3-88357-083-4 • 1990 • € 35; US$ 40; £24; SFr. 68

 

Der 40. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 war Anlaß eines Symposiums in Wien, das ausgehend von den Art. 5 und 18 der Allgemeinen Erklärung eine Bestandsaufnahme aus rechtsvergleichender Sicht zum Ziel hatte.

Gliederung

Alois Mock, Wien

Entwicklung des Menschenrechtsschutzes in Europa

Margaret J. Anstee, Vienna

Statement on behalf of the Secretary-General of the U.N.

Kardinal Franz König, Wien

Religionsbekenntnis und Gewissensfreiheit

Brian Walsh, Dublin

Issues which arise in relation to freedom of conscience in national constitutional provisions

Franz Matscher, Wien

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – Internationalrechtliche Aspekte

Jochen Abr. Frowein, Heidelberg

Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe nach der Europäischen Menschenrechtskonvention

Marc J. Bossuyt, Antwerp

Two new regional conventions with respect to the prohibition of torture

Peter H. Kooijmans, Leiden

The ban on torture – Legal and socio-political problems

Joseph Voyame, Bern

Das UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Felix Ermacora, Wien

Schlußreferat

Diskussion (Zusammenfassung)

Anhang: Konventionstexte

Religionsfreiheit und Katholische Kirche

Kardinal Franz König erläutert die neue Einstellung der Katholischen Kirche insbesondere im Lichte der Aussagen des II. Vatikanums zum Thema Religionsfreiheit.

Gewissensfreiheit und nationale Rechtsprechung

Brian Walsh zeichnet die historische Entwicklung nach und gibt Beispiele aus der höchstrichterlichen nationalen Rechtsprechung zu bestimmten Fallgruppen, u.a.: Konflikt zwischen medizinischer Versorgung und religiösem Bekenntnis / Polygamie / Werbung für den eigenen und Abwerbung vom fremden Glauben / Verfahren gegen Zeugen Jehovas / Beachtung der Religions- und Gewissensfreiheit im staatlichen Schulwesen / Wehrdienstverweigerung

aus Gewissensgründen. Zitiert und kommentiert wird Verfassungsrechtsprechung aus Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, Japan, Österreich und den USA.

Internationalrechtliche Aspekte der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Franz Matscher vergleicht zunächst Text und zulässige Einschränkungen in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung mit den entsprechenden Bestimmungen der Menschenrechtskonventionen in Europa, Amerika, Afrika und mit Art. 18 des UN-Paktes. Ausführlich wird die Straßburger Rechtsprechung der Konventionsorgane (Kommission und Gerichtshof für Menschenrechte) erläutert. Abschließend folgen Hinweise auf die KSZE Schlußdokumente.

Das Folterverbot in Art. 3 EMRK

Jochen Abr. Frowein kritisiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Irland gegen Vereinigtes Königreich, soweit Folter verneint und nur unmenschliche Behandlung bejaht wurde. Weitere Themenkreise sind:

– Behandlung Inhaftierter, Begriff der ,,Isolationsfolter“

– Vorbeugende Maßnahmen, insbesondere das europaweit noch nicht garantierte Recht auf Zugang zu einem Verteidiger bereits in Polizeihaft

– Eigene Erfahrungen mit Besuchen bei Inhaftierten

– Gefahr der Verletzung von Art. 3 bei Auslieferung und Ausweisung.

Vergleich der Folterkonventionen in Europa, auf OAS- und UNO-Ebene

Marc Bossuyt vergleicht und kommentiert Besonderheiten der drei Konventionstexte:

– UNO-Folterkonvention vom 10. Dezember 1984, in Kraft seit 26. Juni 1987;

– Inter-Amerikanische Folterkonvention vom 9. Dezember 1985, in Kraft seit 28. Februar 1987;

– Europäische Folterkonvention vom 26. November 1987, in Kraft seit 1. Februar 1989.

Erfahrungen des UNO-Sonderberichterstatters über Folterfragen

Peter Kooijmans erörtert die rechtstheoretischen Grundlagen des Folterverbots